Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1.
Alle Leistungen des Tonstudios sounds fresh. gmbh, nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet, erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, die Bestandteil sämtlicher mit dem Tonstudio geschlossener Verträge sind und werden.
2. Geschäftszeiten
2.1.
Die Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 9:30 bis 18 Uhr. Nach entsprechender Vereinbarung sind auch Produktionen und Leistungserbringungen außerhalb der gegebenen Geschäftszeiten möglich. Hierbei wird ein entsprechender Aufschlag von mindestens 25% fällig.
3. Rechte und Pflichten
3.1.
Der Auftragnehmer behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.2.
Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und/oder Produktionsunterlagen des Auftragnehmers darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen werden.
3.3.
Die anzufertigende Produktion muss durch den Auftraggeber angemessen aufgeführt sein. Eine nachträgliche Anpassung/Änderung, die sich von der im Angebot beschriebenen Produktion unterscheidet, wird vom Auftragnehmer entsprechend in Rechnung gestellt. Hierzu zählen u.a. weitere Exportformate, nachträgliche Text- und Schnittänderungen, das Hinzufügen oder Entfernen bestimmter Abschnitte oder Inhalte.
3.4.
Die Nutzungs-, und Verwertungsrechte der in Auftrag gegebenen Produktion gehen erst nach Eingang der vollständigen Zahlung der entsprechenden Vergütung auf den Auftraggeber über. Des Weiteren ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die Nutzung der in Auftrag gegebenen Produktion zu untersagen, sollte der Auftraggeber sich mit der Zahlung mehr als 20 Tage in Verzug befinden.
3.5.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Produktionen und Dienstleistungen, die im Auftrag des Auftraggebers entstanden sind, zum Zweck der Eigenwerbung unentgeltlich zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien zu nutzen. Der Name des Auftraggebers darf in diesem Zusammenhang genannt werden.
3.6.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform, sowie Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
3.7.
Die für die Produktion benötigten Daten sind vom Auftraggeber in einem verarbeitungsfähigen Format zu liefern, welches mit dem Auftragnehmer zuvor abzustimmen ist. Bei Material mit Qualitätsmängeln behält sich der Auftragnehmer vor, die hierdurch entstandenen Mehrkosten bzw. die zusätzliche Produktionszeit in Rechnung zu stellen.
3.8.
Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Dieser versichert, zur Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten berechtigt zu sein und räumt dem Auftragnehmer alle zur Produktion und vertragsgemäßen Nutzung benötigten Rechte ein.
3.9.
Das Nutzen des produzierten Werkes über den in der Rechnung genannten Zeitraum hinaus, ist vorher mit dem Auftragnehmer abzusprechen und eine entsprechende Nachlizenzierung/Vergütung zu entrichten.
4. Leistungserbringung und Haftung
4.1.
Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten nur solche Leistungen als vereinbart, die im schriftlichen Vertrag aufgeführt sind.
4.2.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
4.3.
Ein bestätigter Termin darf bis 2 ganze Werktage vor der Produktion ohne Anfallen von Kosten vom Auftraggeber abgesagt werden. Fällt die Absage kurzfristiger aus, ist eine Ausfallvergütung von 50% zu entrichten. Für das Verschieben eines Termins gelten dieselben Bedingungen.
4.4.
Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, bis die Zahlung, oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
4.5.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers binnen fünf Tage nach Auslieferung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
4.6.
Der Auftragnehmer ist nicht für Qualitätsprobleme oder Fehler haftbar zu machen, die durch Dritte oder äußere Einwirkungen und Einflüsse vor, während oder nach der Produktion entstehen. Er behält sich vor die Produktion auf Weiteres auszusetzen oder nach Absprache mit dem Auftraggeber zu verschieben, sollte eine Produktion durch oben genannte Einflüsse nicht in angemessener Qualität möglich sein.
4.7.
Der Auftraggeber haftet für alle von ihm verursachten Schäden, die durch ihn oder von ihm im Rahmen der Produktion beauftragten Personen entstanden sind. Hierzu zählen u.a. Schäden an Einrichtungen, technischem Equipment, sowie das Verursachen von Mängeln durch Feuchtigkeit oder mangelnde Stromversorgung.
4.8.
Das Entstehen von längeren Produktionszeiten durch den Auftraggeber wie beispielsweise durch späte Materialanlieferung, mangelnde Vorbereitung, oder ungeplante Verzögerungen während und nach der Produktion werden durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Für entstandene Ausfälle anderer Produktionen durch Verzögerung, muss der Auftraggeber ebenfalls aufkommen.
4.9.
Die Haftung des Auftragnehmers für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
4.10.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
4.11.
Der Auftragnehmer haftet unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden, die aus Nichtabnahme eines Produktes oder Auftrages resultieren.
4.12.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz, die guten Sitten oder die Rechte dritter verstößt oder diese verletzt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1.
Rechnungen des Auftragnehmers sind grundsätzlich ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.2.
Bei Verzug der Zahlungsfrist ist der gesetzliche Verzugszins zu zahlen.
5.3.
Die Zahlung ist an das vom Auftragnehmer auf der Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu entrichten. Für die Nutzung anderer Zahlungswege bedarf es die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.
5.4.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.5.
Wer die Durchführung eines Auftrages schriftlich oder mündlich veranlasst gilt als Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn auf seinen Wunsch die Rechnung an einen Dritten gestellt werden soll. Für diesen Fall haftet der Auftraggeber voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen. Der Auftragsübermittler ist sodann auch Auftraggeber.
5.6.
Als Zahlungsbedingungen gelten die auf der Rechnung ausgeschriebenen Bedingungen.
6. Schlussbestimmungen
6.1.
Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
6.2.
Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit oder Regelstückelungen einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
6.3.
Die mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.4.
Erfüllungsort/Gerichtsstand des Auftragnehmers ist Köln.
Köln, den 08.04.2019